Unsere Leistungen

Sind Sie Geschädigter eines Autounfalles?

Kaskogutachten Haben Sie einen Verkehrsunfall verursacht? Fahrzeugbewertung Fahrzeugbewertung für gängige Fahrzeuge und Elektrofahrzeuge Wertgutachten Umfangreiches Wertgutachten, insbesondere für Sonderfahrzeuge wie Oldtimer und Exoten Kaufberatung Beratung vor dem Autokauf

Sie sind Geschädigter eines Autounfalles?
Wurde Ihr Fahrzeug durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt?

Kommen nun Kosten auf Sie zu, um entweder das Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen oder ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben?

Keine Sorge, der Unfallverursacher (oder, die an seiner Stelle eintretende Versicherung) ist gesetzlich verpflichtet Ihnen den vollen Schaden und alle zusätzlichen Kosten zu ersetzen.

Denn der Geschädigte ist „ …so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde.“ ²

Um diese Schadensersatzforderung zu realisieren, müssen Sie, als Geschädigter, diese beweisen und den Schaden beziffern. Nach jedem Autounfall haben Sie das Recht auf die Beauftragung eines eigenen freien Kfz-Sachverständigen zur Ermittlung des Schadens durch ein Gutachten. Ihr Experts24-Team besteht aus unabhängigen und neutralen Kfz-Sachverständigen, die für Sie eine Beweissicherung durchführen die entstandene Schadenshöhe ermitteln bzw. prognostizieren und durch die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes prüfen, ob eine Reparatur wirtschaftlich ist.
Die Sachverständigengebühren sind Folgekosten aus dem Unfall, die von der Gegenpartei übernommen werden.

Achtung: Grundsätzlich steht Ihnen die Auszahlung des Schadens zu, auch wenn Sie nicht reparieren oder sich ein Ersatzfahrzeug kaufen!

Ihr Experts24-Team möchte sicher gehen, dass Sie Ihren Schaden berechtigterweise erstattet bekommen.

Welche Rechte hat der Geschädigte?
o Wahl eines eigenen Sachverständigen
o Abrechnung des Schadens auf Basis eines Gutachtens
o Reparatur in Eigenleistung
o Erstattung von Nutzungsausfall nach Reparatur bzw. Neuanschaffung im Totalschadenfall (Reparaturkosten > Fahrzeugwert) ODER
o Leihwagen (Bedingung: Reparatur bzw. Neuanschaffung bei Totalschaden)
o Erstattung der merkantilen Wertminderung (Einzelfallabhängig z.B. Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre)
o Reparatur auch bei Totalschaden möglich (Bedingung: Reparaturkosten nicht höher als 130% des Fahrzeugwertes
o Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes

² (Vgl. Allgemeines Schadensrecht; II. Schadensrechtliche Grundbegriffe) (Vgl. §§249-255 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Haftpflichtschaden))

Haben Sie selbst einen Autounfall verursacht?
Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt, jedoch ist kein Unfallverursacher zu ermitteln?

Es gibt mehrere Arten von Schäden, die eine Schadensermittlung erforderlich machen und bei denen oft Kaskogutachten benötigt werden.

Dazu gehören auch:
o Diebstahlschäden,
o Glasbruchschäden,
o Sturmschäden,
o Brandschäden,
o Haarwildschäden oder
o Hagelschäden

Anders als bei einem Haftpflichtgutachten haben Sie bei einem Kaskofall grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Selbstverständlich bieten wir Ihnen den Service eines Kaskogutachtens an, jedoch müssen die Herstellungskosten in der Regel Sie selbst tragen. In Ausnahmefällen besteht aber die Möglichkeit, dass Sie uns als Kfz-Sachverständige ihrer Versicherung vorschlagen. Stimmt Ihre Versicherung zu, werden wir das von uns erstellte Gutachten direkt Ihrer Versicherung zukommen lassen. Die Sachverständigengebühren werden dann erstattet.

Schließt der Unfallverursacher einen Versicherungsvertrag, der auch Schäden aus selbstverschuldeten Unfällen (Vollkaskoversicherung) deckt, unterliegt dieser dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).

Ihr Experts24-Team bietet Fahrbewertungen für gängige Fahrzeuge an.
Für nur 149,-€³ findet die Bewertung basierend auf einer unabhängigen Schätzung durch die DAT-Systeme statt.
Dabei erhalten Sie ein neutrales und von Finanzbehörden anerkanntes Ergebnis, welches Ihnen durch die Ausstellung einer DAT-Schätzurkunde bestätigt wird.

Elektrofahrzeuge – Innovative Elektrofahrzeugbewertungen mit Batterie-Scoring für nur 299,-€³:
Bei Experts24 bieten wir Ihnen spezialisierte Bewertungen für Elektrofahrzeuge an, die den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung des Batteriezustands präzise widerspiegeln.
Das detaillierte Batterie-Scoring von AVILOO liefert die Grundlage für eine fundierte Auf- oder Abwertung des Fahrzeugwerts.

Highlights des AVILOO Batterie-Scorings:
o Verwendung und Historie der Hochvoltbatterie: Analyse des Lade- und Fahrverhaltens für eine realistische Bewertung der Batterie
o Leistungsbeurteilung der Batterie: Analyse von Zellspannungen und Modultemperaturen
o Überprüfung des Batteriesteuergeräts
o Überprüfung der Fahrzeugkommunikationsschnittstelle

Ihr Vorteil – Wertbestimmung basierend auf Batteriezustand:
Die Qualität der Batterie hat einen signifikanten Einfluss auf den Gesamtwert Ihres Elektroautos. Unsere Expertenbewertung gibt Ihnen Klarheit über eine mögliche Aufwertung oder sogar Abwertung Ihres Fahrzeugwerts, abhängig vom Zustand der Batterie.

Zusätzlich beziehen wir auch regionale Marktrecherchen und Analysen mit ein und berücksichtigen den individuellen Zustand des Fahrzeuges, wie auch die Serien- und Sonderausstattung.

³ pauschal inkl. MwSt.

Ihr Experts24-Team bewertet gerne Ihr Fahrzeug und erstellt ein umfangreiches Wertgutachten, insbesondere für Sonderfahrzeuge, wie Oldtimer oder Exoten. Hierzu arbeiten wir unter anderem mit Classic Data, was speziell bei Oldtimer von großer Bedeutung ist.

Wir sind in der Lage, aussagekräftige Gutachten für Oldtimer-Fahrzeuge zu erstellen. Der Zustand wird durch die üblichen Zustandsnoten dokumentiert und der aktuelle Marktwert im Gutachten ausgewiesen.

Sie möchten sich ein neues Auto kaufen aber sind sich nicht sicher, ob sich versteckte Schäden oder Mängel am Fahrzeug befinden?

Wir beraten Sie gerne vor dem Autokauf. Wir helfen Ihnen dabei sich für das richtige Fahrzeug zu entscheiden damit Sie sich nicht schon nach kurzer Zeit mit unerwarteten Reparaturkosten auseinandersetzen müssen.

Anhand einer Kurzbewertung können wir auch Schäden aufdecken, die Ihnen möglicherweise von dem Vorbesitzer verschwiegen werden.
Unbedingt zu beachten ist, unsere Beratung vor Vertragsabschluss in Anspruch zu nehmen, um Auseinandersetzungen mit dem Verkäufer zu verhindern.

Wenden Sie sich an ihr Experts24-Team für einen kurzfristigen Besichtigungstermin. Vielleicht sind wir auch jetzt gerade ganz in ihrer Nähe und besichtigen das Fahrzeug direkt bei Ihnen. Wir freuen uns, Ihnen mit einer kompetenten Beratung zu einem sicheren Autokauf zu verhelfen!

Sind Sie Geschädigter eines Autounfalles?
Wurde Ihr Fahrzeug durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt?

Kommen nun Kosten auf Sie zu, um entweder das Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen oder ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben?

Keine Sorge, der Unfallverursacher (oder, die an seiner Stelle eintretende Versicherung) ist gesetzlich verpflichtet Ihnen den vollen Schaden und alle zusätzlichen Kosten zu ersetzen.

Denn der Geschädigte ist „ …so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde.“ ²

Um diese Schadensersatzforderung zu realisieren, müssen Sie, als Geschädigter, diese beweisen und den Schaden beziffern. Nach jedem Autounfall haben Sie das Recht auf die Beauftragung eines eigenen freien Kfz-Sachverständigen zur Ermittlung des Schadens durch ein Gutachten. Ihr Experts24-Team besteht aus unabhängigen und neutralen Kfz-Sachverständigen, die für Sie eine Beweissicherung durchführen die entstandene Schadenshöhe ermitteln bzw. prognostizieren und durch die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes prüfen, ob eine Reparatur wirtschaftlich ist. Die Sachverständigengebühren sind Folgekosten aus dem Unfall, die von der Gegenpartei übernommen werden.

Achtung: Grundsätzlich steht Ihnen die Auszahlung des Schadens zu, auch wenn Sie nicht reparieren oder sich ein Ersatzfahrzeug kaufen!

Ihr Experts24-Team möchte sicher gehen, dass Sie Ihren Schaden berechtigterweise erstattet bekommen.

Welche Rechte hat der Geschädigte?

  • Wahl eines eigenen Sachverständigen
  • Abrechnung des Schadens auf Basis eines Gutachtens
  • Reparatur in Eigenleistung
  • Erstattung von Nutzungsausfall nach Reparatur bzw. Neuanschaffung im Totalschadenfall (Reparaturkosten > Fahrzeugwert) ODER
  • Leihwagen (Bedingung: Reparatur bzw. Neuanschaffung bei Totalschaden)
  • Erstattung der merkantilen Wertminderung (Einzelfallabhängig z.B. Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre)
  • Reparatur auch bei Totalschaden möglich (Bedingung: Reparaturkosten nicht höher als 130% des Fahrzeugwertes.
  • Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes

² (Vgl. Allgemeines Schadensrecht; II. Schadensrechtliche Grundbegriffe) (Vgl. §§249-255 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Haftpflichtschaden))

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