Schritt 01 · Kontakt
Anruf & Erstberatung.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir klären die wichtigsten Fragen und finden einen passenden Sachverständigen in Ihrer Nähe.
Von der umfassenden Begutachtung nach einem Unfall bis zur fachgerechten Bewertung besonderer Fahrzeuge bieten wir Ihnen unterschiedliche Gutachten und Nachweise aus einer Hand. Dazu gehören Haftpflicht- und Kaskogutachten, Kurzgutachten, Fahrzeugbewertungen, Wertgutachten sowie Reparaturbestätigungen. Dabei stehen eine sorgfältige Dokumentation, nachvollziehbare Ergebnisse und eine persönliche Betreuung im Mittelpunkt.
Schnelle Terminvergabe – Fahrzeugbesichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Flexible Besichtigung – zu Hause, in der Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Standort.
Unabhängige Gutachten – sorgfältig erstellt und innerhalb weniger Tage verfügbar.
Umfassende Betreuung – Unterstützung auch nach der Gutachtenerstellung durch unser starkes Partnernetzwerk.
Leistungsübersicht
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall dokumentiert das Haftpflichtgutachten sämtliche Schäden am Fahrzeug und bildet die Grundlage für die Schadenregulierung. Neben den Reparaturkosten werden je nach Schaden unter anderem die Wertminderung, Reparaturdauer, Nutzungsausfall, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt. Die Kosten für das erforderliche Gutachten werden bei eindeutiger Haftung grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Fotodokumentation sowie Kausalitäts- und Plausibilitätsprüfung des festgestellten Unfallschadens.
Kalkulation auf Grundlage aktueller Herstellervorgaben und marktüblicher Stundenverrechnungssätze.
Ermittlung einer möglichen Wertminderung sowie des Restwerts.
Ermittlung der passenden Mietwagenklasse oder einer möglichen Nutzungsausfallentschädigung.
Wir übermitteln das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung und/oder Ihren Rechtsanwalt.
Mit einer Fahrzeugbewertung wird der aktuelle Wert eines Fahrzeugs fachgerecht ermittelt. Sie kann beispielsweise beim Kauf oder Verkauf, bei einer Leasingrückgabe, für Versicherungszwecke oder zur Vermögensaufstellung benötigt werden. Dabei werden unter anderem Fahrzeugzustand, Ausstattung, Laufleistung, Alter und aktuelle Marktdaten berücksichtigt.
Bewertung des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation.
Karosserie, Innenraum, Technik und allgemeiner Pflegezustand fließen in die Bewertung ein.
Sonderausstattung, Alter, Kilometerstand und wertbeeinflussende Merkmale werden berücksichtigt.
Die Wertermittlung erfolgt auf Grundlage aktueller Markt- und Fahrzeugdaten.
Geeignet für Kauf, Verkauf, Leasingrückgabe, Versicherung oder Vermögensaufstellung.
Ein Wertgutachten dokumentiert ausführlich den individuellen Zustand und den Wert eines besonderen Fahrzeugs. Es eignet sich insbesondere für Oldtimer, Youngtimer, Exoten, Sammlerfahrzeuge oder individuell umgebaute Fahrzeuge. Das Gutachten kann unter anderem als Grundlage für die Versicherung, einen Kauf oder Verkauf, eine Finanzierung, Erbschaft oder nach einer Restaurierung dienen.
Der technische und optische Zustand des Fahrzeugs wird umfassend geprüft und dokumentiert.
Ausstattung, Historie, Umbauten, Restaurierungen und Besonderheiten werden berücksichtigt.
Ermittlung des individuellen Fahrzeugwerts anhand von Zustand, Markt und Vergleichsfahrzeugen.
Der Zustand und die besonderen Merkmale des Fahrzeugs werden ausführlich fotografisch festgehalten.
Geeignet für Oldtimer, Youngtimer, Sammlerfahrzeuge, Exoten und individuell umgebaute Fahrzeuge.
Eine Reparaturbestätigung dokumentiert, dass die in einem Gutachten festgestellten Unfallschäden repariert wurden. Dafür wird das Fahrzeug erneut besichtigt und der aktuelle Reparaturzustand fotografisch festgehalten. Der Nachweis kann beispielsweise für die Geltendmachung eines Nutzungsausfalls oder bei einem späteren erneuten Schaden wichtig sein.
Das Fahrzeug wird nach der Reparatur nochmals durch einen Sachverständigen besichtigt.
Die ausgeführten Reparaturen werden mit den ursprünglich festgestellten Schäden abgeglichen.
Der aktuelle Reparaturzustand wird durch aussagekräftige Lichtbilder festgehalten.
Die Bestätigung dokumentiert, dass die festgestellten Unfallschäden beseitigt wurden.
Der Nachweis kann bei einem erneuten Unfall oder zur Geltendmachung von Nutzungsausfall relevant sein.
Ein Kaskogutachten wird bei Schäden erstellt, die über die eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Dazu gehören beispielsweise selbst verursachte Unfallschäden, Vandalismus, Diebstahl, Sturm-, Hagel- oder Wildschäden. Der genaue Umfang und die Kostenübernahme richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und sollten vorab mit der Versicherung abgestimmt werden.
Vollständige Aufnahme und fotografische Dokumentation des Fahrzeugschadens.
Ermittlung der erforderlichen Reparaturmaßnahmen und der voraussichtlichen Kosten.
Die Begutachtung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben Ihres Versicherungsvertrags.
Bei Bedarf ermitteln wir Wiederbeschaffungswert, Restwert und weitere relevante Fahrzeugwerte.
Das Gutachten kann direkt an Ihre Kaskoversicherung übermittelt werden.
Ein Kurzgutachten eignet sich für kleinere und überschaubare Fahrzeugschäden. Es enthält eine kompakte Dokumentation des Schadens sowie eine Einschätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Ob ein Kurzgutachten ausreichend ist oder ein vollständiges Schadengutachten benötigt wird, prüfen wir anhand des konkreten Schadenumfangs.
Geeignet für überschaubare Schäden, bei denen kein vollständiges Haftpflichtgutachten erforderlich ist.
Die sichtbaren Beschädigungen werden fachgerecht aufgenommen und fotografisch dokumentiert.
Die voraussichtlichen Kosten der erforderlichen Reparatur werden nachvollziehbar kalkuliert.
Wir klären vorab, ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ein vollständiges Gutachten notwendig ist.
Sie erhalten eine kompakte Zusammenfassung aller wesentlichen Schadeninformationen.
Ablauf · 4 Schritte
Vom ersten Anruf bis zur abgeschlossenen Regulierung - transparent, schnell, ohne Aufwand für Sie.
Schritt 01 · Kontakt
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir klären die wichtigsten Fragen und finden einen passenden Sachverständigen in Ihrer Nähe.
Schritt 02 · Besichtigung
Innerhalb von 24 Stunden besichtigt Ihr Sachverständiger das Fahrzeug. Inklusive Beweissicherung, Kausalitäts- und Plausibilitätsprüfung.
Schritt 03 · Gutachten
Wir kalkulieren Ihren Schaden und versenden das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung - im Schnitt innerhalb von 2–3 Werktagen.
Schritt 04 · Regulierung
Wir und unsere Partner bleiben im direkten Austausch mit Ihnen und der Versicherung - für einen transparenten Prozess und eine schnelle Regulierung.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um unsere Leistungen. Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns — wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden.
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und kontaktieren Sie die Polizei. Anschließend sollten Sie sich möglichst früh an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wenden, damit der Schaden fachgerecht aufgenommen und dokumentiert werden kann.
Ein Gutachten ist insbesondere sinnvoll, wenn Ihr Fahrzeug durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt wurde. Es dokumentiert den Schaden und bildet eine wichtige Grundlage für die Regulierung durch die gegnerische Versicherung.
Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Schaden neutral und berücksichtigt alle für die Regulierung relevanten Positionen und Fahrzeugwerte. Er handelt nicht im Auftrag der gegnerischen Versicherung, sondern erstellt eine objektive Grundlage für Ihre Ansprüche.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter akzeptieren, den Ihnen die gegnerische Versicherung vorschlägt.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Sachverständigenkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei einer Mithaftung, einer ungeklärten Schuldfrage oder einem sehr kleinen Schaden kann die Kostenübernahme abweichen - dazu klärt Sie Ihr Sachverständiger vorab auf.
Sie erreichen uns telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Wir benötigen zunächst nur einige grundlegende Informationen zu Ihrem Fahrzeug und zum Schaden.
In der Regel ermöglichen wir eine Fahrzeugbesichtigung innerhalb von 24 Stunden. Den genauen Zeitpunkt stimmen wir flexibel mit Ihnen ab.
Die Besichtigung kann nahezu überall stattfinden – beispielsweise bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in einer Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Standort.
Benötigt werden insbesondere der Fahrzeugschein und die wichtigsten Informationen zum Unfallhergang. Hilfreich sind außerdem Unfallfotos, die Daten des Unfallgegners, Versicherungsinformationen und gegebenenfalls das polizeiliche Aktenzeichen.
Der Sachverständige nimmt das Fahrzeug und sämtliche relevanten Schäden sorgfältig auf. Dabei werden unter anderem Lichtbilder, Fahrzeugdaten, Beschädigungen und mögliche Vorschäden dokumentiert.
Das Gutachten enthält unter anderem die voraussichtlichen Reparaturkosten, die Reparaturdauer und relevante Fahrzeugwerte. Je nach Schaden werden außerdem eine mögliche Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt.
Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr Gutachten in der Regel innerhalb weniger Tage. Bei komplexen Schäden oder noch fehlenden Unterlagen kann die Bearbeitung im Einzelfall etwas länger dauern.
Wir übermitteln das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung und/oder an Ihren Rechtsanwalt. So kann die Prüfung des Schadensfalls ohne unnötige Verzögerung beginnen.
Bei einem Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder den Schaden auf Grundlage des Gutachtens abrechnen. Bei einer Abrechnung ohne Reparaturnachweis wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Ja. Unsere Betreuung endet nicht mit der Übergabe des Gutachtens. Gemeinsam mit unserem Netzwerk aus Rechtsanwälten, Werkstätten, Mietwagenunternehmen und weiteren Partnern unterstützen wir Sie auf Wunsch bei den nächsten Schritten der Schadenabwicklung.
Ja. Auch nicht fahrbereite oder bereits abgeschleppte Fahrzeuge können besichtigt werden. Teilen Sie uns einfach mit, wo sich das Fahrzeug befindet, damit wir den Termin entsprechend koordinieren können.
Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Dokumentation und Bewertung kleinerer Fahrzeugschäden. Ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ein umfangreiches Schadengutachten erforderlich ist, prüfen wir anhand des konkreten Schadens.
Ein Haftpflichtgutachten wird erstellt, wenn ein anderer den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Ein Kaskogutachten betrifft Schäden am eigenen Fahrzeug, die über die Voll- oder Teilkaskoversicherung reguliert werden – beispielsweise nach einem selbst verursachten Unfall, Diebstahl, Sturm, Hagel oder Wildschaden.
Ob die Kaskoversicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und der vorherigen Abstimmung mit dem Versicherer. Die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen sollte daher zunächst mit der Versicherung geklärt werden.
Mit einer Reparaturbestätigung wird dokumentiert, dass die im ursprünglichen Gutachten festgestellten Schäden repariert wurden. Sie kann unter anderem für die Regulierung eines Nutzungsausfalls oder als Nachweis bei einem späteren Schaden wichtig sein.
Bei einer Fahrzeugbewertung wird der aktuelle Wert eines Fahrzeugs ermittelt. Sie eignet sich beispielsweise für einen Kauf oder Verkauf, eine Leasingrückgabe, Versicherungszwecke oder eine Vermögensaufstellung.
Eine Fahrzeugbewertung dient vor allem der Ermittlung des aktuellen Marktwerts eines gängigen Fahrzeugs. Ein ausführliches Wertgutachten dokumentiert zusätzlich den individuellen Zustand, die Ausstattung und besondere Merkmale des Fahrzeugs.
Ein Wertgutachten eignet sich insbesondere für Oldtimer, Youngtimer, besondere Fahrzeuge, Exoten oder individuell umgebaute Fahrzeuge. Es kann unter anderem für die Versicherung, einen Kauf oder Verkauf, eine Finanzierung, eine Erbschaft oder nach einer Restaurierung benötigt werden.